MTB Fully bei bikester.at online kaufen

Normalpreise 2012

Einzelfahrten Erwachsene Kinder Jugend/Senior
Bergfahrt 10,00 6,50 8,50
Talfahrt 10,00 6,50 8,50
Berg- und Talfahrt 13,50 9,00 11,50
Zeitkarten Erwachsen Kind Jugend/Senior
Tageskarte (10:00-18:00 Uhr) 27,00 14,50 23,00
Vormittagskarte (10:00-14:00 Uhr) 21,00 11,50 18,00
Nachmittagskarte (14:00-18:00 Uhr) 21,00 11,50 18,00
Fahrtenkarten Erwachsen Kind Jugend/Senior
Roller-Schnupperkarte
(1 Bergfahrt mit Leih- Roller und Helm retour)
17,00 10,00 15,50
Wander-Roller-Karte 7,50 7,50 7,50
Mehrtages- und Saisonkarten Erwachsen Kind Jugend/Senior
2 Tageskarte 50,00 26,00 41,50
Saisonkarte Zau[:ber:]g Semmering 228,00 102,50 181,00
GraVity Saisonkarte Erwachsen 1996-2005 1993-1995
Saisonkarte
(Jahrgänge nur für GraVity,
Saisonkarte gültig in 12 European leading Bikeparks)
360,00 180,00 290,00
Leihgebühr Roller Erwachsen Kind Jugend
Vormittag (10:00 - 14:00 Uhr) 7,00 7,00 7,00
Nachmittag (14:00 - 18:00 Uhr) 7,00 7,00 7,00
Tageskarte (10:00 - 18:00 Uhr) 9,00 9,00 9,00
Leihgebühr Helm Erwachsen Kind Jugend
1 Helm 3,00 3,00 3,00
!!! Specials !!!      

Bikemonday 25% Rabatt auf die Tageskarte, € 10,- Rabatt auf die Verleihbikes  - jeden Montag

Girls Tuesday
30% Rabatt auf die Tageskarte, 50% Rabatt auf die Verleihbikes - jeden Dienstag ::: aber nur für Girls :::

Starter Safety Package Bike + Protektorenset + 1/2 Tages-Liftkarte + Guide um € 65,- - jeden Donnerstag, aber nur gegen Voranmeldung!

Gratisbeförderung: Jahrgang 2006 und jünger.
Kinder: Jahrgang 1997 bis 2005.
Jugend: Jahrgang 1993 bis 1996.
Senioren: Damen und Herren bis Jahrgang 1951, erhalten den Jugendtarif.

Spezielle Tarife für Gruppen ab 20 Personen und Schülergruppen findest du hier.

Radclubs/-verbände erhalten - 10 % auf die Saisonkarte Zau[:ber:]g Semmering! Bitte legen Sie Ihre Clubkarte/Bestätigung Ihres Vereins an der Kassa vor.

*Verkauf von Kinder-, Jugend-, und Seniorenkarten nur gegen Vorlage eines Personalausweises!

Kinder dürfen ab 8 Jahren die Monsterroller, sowie die Bikeparkstrecken benützen! Unter 8 Jahren ist das Rollern nicht erlaubt, auch nicht am Roller des Erwachsenen. Kinder ab 8 Jahren müssen in Begleitung einer Person über 19 Jahre sein, um die Strecke benützen zu dürfen. Die Begleitperson wird ihren Aufsichtspflichten gegenüber dem Kind nachkommen und auch die Ausrüstung des Kindes kontrollieren.

Hunde werden mit der Kabinenbahn gratis befördert!

 ► Bikepark Benützungsbedingungen
 

Allgemeine Informationen:
Der Fahrschein ist nicht übertragbar. Für verlorene Fahrscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Die Fahrscheinkontrolle erfolgt durch automatische Lesegeräte und Kontrollorgane. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug und die Einhebung des Fahrscheines zur Folge. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen. Unvorhergesehene Wettersituation (Wind, Blitz etc.) oder ein technisches Gebrechen an der Bahn, welche eine Einstellung der Bahn aus Sicherheitsgründen erfordert, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Fahrkarte. Eine Rückvergütung der Liftkarte kann nur bei Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Rückvergütung erst ab dem Tag der Hinterlegung an der Hauptkassa, eine ärztliche Bescheinigung ist mitzubringen. Ein reduziertes Angebot berechtigt nicht zu einer Verbilligung der Liftkarte. Speedflying ist behördlich verboten. Es gelten die Benützungsbedingungen des Bikeparks der Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. Diese sind in der jeweils gültigen Fassung unter www.bikeparksemmering.at abrufbar, sowie vor der Kassa und vor den einzelnen Streckenabschnitten des Bikepark Semmering aufgehängt. Die Benützung des Bikepark Semmering erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Benützungsbedingungen.

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.